01 8884147

  Maireckergasse 13, 1230 Wien

  info@privatpflegeheim.at​

• Geburtsurkunde
• Meldezettel
• Aktueller Pflegegeldbescheid
• Namen und Adressen der nächsten Angehörigen
• Informationen zu Themen wie Allergien, diätischen Besonderheiten, Medikamenten
• Adresse Ihrer Hausärztin bzw. Ihres Hausarztes (falls Sie eine bzw. einen haben)
• E-Card
• Falls die Bewohnerin bzw. der Bewohner eine Erwachsenenvertretung hat: Informationen zur Erwachsenenvertreterin bzw. Erwachsenenvertreter

Das ist ganz unterschiedlich. Die Wartezeit hängt immer von der Verfügbarkeit eines Platzes ab – dann geht es aber eher rasch und unbürokratisch.

Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie festsetzen, welche medizinische Behandlung Sie im Fall einer zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit nicht möchten. Es gibt 2 Formen: die beachtliche Patientenverfügung und die verbindliche Patientenverfügung.

Bei der beachtlichen Patientenverfügung bestimmen Sie, dass auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll, aber alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung anzuwenden sind. Sollten Sie im Krankheitsfall nicht mehr ansprechbar sein, muss die Ärztin bzw. der Arzt vor der Behandlung immer abwägen, ob die geplante medizinische Maßnahme Ihrem erklärten Willen entspricht und daher durchgeführt werden kann oder nicht.

Bei einer verbindlichen Patientenverfügung müssen Sie die medizinischen Maßnahmen, die Sie ablehnen, konkret anführen.

Zu allen Fragen rund um die Patientenverfügung berät sie unser Palliativmediziner Herr Dr. Martin Doppelreiter direkt bei uns im Haus.

Damit diese genauere Form der Patientenverfügung binden ist, müssen Sie sie schriftlich mit Angabe des aktuellen Datums bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt, einer Notarin bzw. einem Notar oder einer rechtskundigen Mitarbeiterin bzw. einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung ablegen. Zudem muss dokumentiert sein, dass Sie davor über die einzelnen Maßnahmen umfassend ärztlich beraten wurden. Die verbindliche Patientenverfügung gilt 5 Jahre und muss nach dieser Frist erneuert werden. Sollten Sie dazu mangels Einsichts-, Urteils-, oder Äußerungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sein, behält die bestehende Patientenverfügung ihre Gültigkeit.

Kosten und Förderungen

Reicht Ihre Pension nicht aus, erhalten Sie vom Fonds Soziales Wien eine Förderung aus den Sozialhilfemitteln der Stadt Wien.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, Kontakt zum Fonds Soziales Wien aufzunehmen und sich beraten zu lassen:
https://www.fsw.at/

Hier finden Sie den Antrag auf Förderung als PDF:
Download-Link PDF Antrag auf Förderung

Ihnen bleiben auf jeden Fall:
• 20 % Ihrer monatlichen Nettopension
• Der 13. und 14. Monatsbezug (Sonderzahlungen)
• 10 % der Pflegegeldstufe 3 (wenn Sie Pflegegeld beziehen)

Der Kostenbeitrag, den Sie zusätzlich zur Förderung selbst bezahlen müssen, besteht aus:
• Maximal 80 % Ihrer monatlichen Nettopension
• Ihrem Pflegegeld

Die genaue Höhe Ihres Kostenanteils berechnet Ihnen der Fonds Soziales Wien. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage telefonisch unter 01 24 5 24

Nicht in unseren Tarifen enthalten sind Ausgaben für private Konsumgüter oder private Leistungen. Diese Kosten müssen Sie zusätzlich bezahlen. Das sind z. B.:
• Friseur
• Fußpflege
• Rezeptgebühren (falls keine Befreiung besteht)
• Private Neuanschaffungen
• Tabakwaren
• Persönliche Zeitungen
• Urlaubskosten

Wohnen im Privat-Pflegeheim Rodaun

Sie sind herzlich eingeladen, Kleinmöbel wie Sessel, Bücherregale, Bilder usw. mitzunehmen. Denn wir möchten, dass Sie sich im Privat-Pflegeheim Rodaun wirklich zuhause fühlen. Bei größeren Möbeln bitten wir Sie um Rücksprache mit uns.

Im Prinzip ist auch Ihr Tier bei uns sehr willkommen. Allerdings müssen wir von Fall zu Fall entscheiden, ob die Aufnahme möglich ist. Es könnte sein, dass vielleicht gerade kein Platz für ein Tier vorhanden ist. Außerdem hängt es davon ab, ob Sie sich selbst um Ihr Tier kümmern können, und um welches Tier sich handelt. Als Besucherin bzw. Besucher dürfen Sie Ihre Haustiere jederzeit mitbringen. Wir freuen uns auf Sie und Ihre vierbeinige Begleitung.

Selbstverständlich können Sie sich bei uns weiterhin von Ihrer bisherigen Hausärztin bzw. Ihrem bisherigen Hausarzt betreuen lassen – vorausgesetzt sie bzw. er macht Hausbesuche. Sollte dies nicht der Fall sein, steht Ihnen unser Hausarzt, Dr. Beneš, zur Verfügung.

Selbstverständlich. Unser Nachtdienst besteht aus zwei qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Pflegebereich. So ist auch in der Nacht immer jemand für Sie da.

Besucher und BesucherInnen sind in unserem Haus jederzeit herzlich willkommen. Bitte beachten Sie die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Covid-19 Infektion. Wir informieren Sie gerne telefonisch oder per Mail über die gültigen Maßnahmen im Haus. Aus Sicherheitsgründen wird das Eingangstor um 22:00 geschlossen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Angehörigen auch auf einen Ausflug mitnehmen. Bitte geben Sie uns vorher Bescheid, damit wir in pflegerischer Hinsicht bis zu Ihrer Ankunft alles vorbereitet und abgeschlossen haben.

Sollte ein medizinischer Notfall bei Ihrem Familienmitglied auftreten, verständigen wir Sie natürlich umgehend telefonisch. Bitte teilen Sie uns mit, wann Sie unter welcher Nummer am besten erreichbar sind, damit wir im Ernstfall keine Zeit verlieren.

Wenn Sie verreisen oder aus anderen Gründen für einen längeren Zeitraum nicht erreichbar sind, geben Sie uns bitte die Kontaktdaten der Person, die wir statt Ihnen kontaktieren sollen.